Schulbetrieb ab 03.05.21
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
das Gesetzgebungsverfahren des Bundes zum 4. Bevölkerungsschutzgesetz ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Infolgedessen wurde am 23. und am 27. April 2021 die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) in einigen Punkten angepasst.
Für den Unterrichtsbetrieb in Bayern ergeben sich daraus derzeit keine Änderungen. Vorerst bis einschließlich 9. Mai 2021 gilt daher wie bisher:
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 ist nur Wechselunterricht möglich für
· die Abschlussklassen,
· die Jahrgangsstufe 11 am Gymnasium und an der Fachoberschule sowie
· die Jahrgangsstufe 4.
Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 findet
· in allen Jahrgangsstufen aller Schularten Wechselunterricht statt.
Bei einer 7-Tage- Inzidenz unter 50 findet
· in der Grundschulstufe voller Präsenzunterricht statt.
Auch die Rahmenbedingungen für den Präsenzbetrieb (allgemeine Hygienemaßnahmen, wie Maskenpflicht, Mindestabstand, Nachweis eines negativen Testergebnisses als Voraussetzung für den Besuch des Präsenzunterrichts) gelten unverändert weiter.
Für die Frage, ab wann welche der o. g. Unterrichtsformen beim Über- oder Unterschreiten des Schwellenwertes umzusetzen sind, ergibt sich aufgrund der neuen bundesrechtlichen Rahmenbedingungen folgende Neuregelung:
· Überschreitet in einem Landkreis oder einer
kreisfreien Stadt an drei aufeinander –
folgenden Tagen die vom Robert Koch-Institut (RKI)
im Internet veröffentlichte
7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen
Schwellenwert, so treten die
entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten
darauf folgenden Tag in Kraft.
Beispiel: Überschreitung des Schwellenwerts von 100
am Sonntag, Montag und Dienstag.
->Distanzunterricht (mit Ausnahme der o. g. Jahrgangs-
stufen) ab Donnerstag.
· Unterschreitet in einem Landkreis oder einer
kreisfreien Stadt an fünf aufeinander
folgenden Tagen die vom RKI im Internet
veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die
Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort
die entsprechenden Maßnahmen
ab dem übernächsten darauf folgenden Tag
außer Kraft.
Beispiel: Unterschreiten des Schwellenwerts von 100
am Samstag, Sonntag, Montag,Dienstag und Mittwoch.
->Wechselunterricht für alle Jahrgangsstufen ab Freitag.
· Die bisherige Stichtagsregelung, wonach allein der
Inzidenzwert vom Freitag für den Unterrichts-
betrieb in der gesamten Folgewoche maßgeblich war,
ist somit ab sofort außer Kraft gesetzt.
Somit ist leider nicht ausgeschlossen, dass ein Wechsel zwischen den verschiedenen Unterrichtsformen auch während der Unterrichtswoche erfolgt.
Sollte es zu Veränderungen der Unterrichtsform kommen, werden Sie umgehend darüber informiert.
Herzliche Grüße
Sabina Urban, Rin