Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/26
17.03.2025 von – Uhr
Die Schuleinschreibung an der Grundschule Hollstadt-Wollbach findet am Montag, 17.03.2025 zwischen 16.00 Uhr und 18.00 Uhr im Schulhaus Hollstadt statt.
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2025 sechs Jahre alt werden (geboren bis 30. September 2019).
Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden (sog. Korridor-Kinder).
Diese Kinder durchlaufen das Anmeldeverfahren an der Schule wie alle anderen Kinder.
Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob ihr Kind bereits zum kommenden Schuljahr (2025/26) oder erst zum darauffolgenden Schuljahr (2026/27) eingeschult wird.
Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr (2026/27) verschieben möchten, müssen sie dies der Schule bis spätestens 10. April 2025 schriftlich mitteilen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
Geben die Eltern bis 10. April keine Erklärung ab, wird das Kind zum kommenden Schuljahr (2025/26) schulpflichtig.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Kinder auf Antrag der Eltern (nur in Absprache mit der Schule) zurückzustellen.
Ferner kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kind in die Schule aufgenommen werden, das zwischen dem 01. Oktober 2019 und dem 31. Dezember 2019 geboren wurde, wenn aufgrund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.
Anzumelden sind alle Kinder,
die bis zum 30. September 2019 geboren wurden und ihren Wohnsitz innerhalb des Schulsprengels der Grundschule Hollstadt-Wollbach haben.
Außerdem müssen alle Kinder angemeldet werden, die im vorigen Schuljahr zurückgestellt wurden oder
deren Eltern die Schulpflicht auf das Schuljahr 2025/26 verschoben haben.
Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde und ggf. Taufurkunde oder das Familienstammbuch mit. Bei getrennt lebenden Eltern wird der Sorgerechtsbescheid benötigt.
Außerdem ist der Nachweis über die Schuleingangsuntersuchung mitzubringen oder bis zum Schuljahresbeginn nachzureichen.
Weitere aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Homepage des bayerischen Kultusministeriums: www.km.bayern.de